Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landratsamt Bodenseekreis – Straßenbauamt für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung für den Neubau einer Umgehungsstraße als Kreisstraße K 7743 neu im Süden der Stadt Markdorf zwischen der B 33 Meersburg Markdorf und der L 207 Markdorf – Friedrichshafen ist seit 2016 rechtskräftig planfestgestellt. Die Umgehungsstraße wird im Westen auf Höhe des ehemaligen Haslacher Hofes an die B 33 und im Osten in Höhe der Firma Wagner an die L 207 angebunden. Bei der Plausibilisierung der Artenvorkommen im Jahre 2020 wurde ein zusätzliches Vorkommen der Zauneidechse im Bereich des ehemaligen Haslacher Hofes nachgewiesen. Das Vorkommen ist durch das Vorhaben bau- und anlagebedingt betroffen. Gegenstand des Änderungsantrags ist die Änderung und Ergänzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes in Bezug auf die Anlage eines neuen Ersatzhabitates für Zauneidechsen sowie die Beantragung einer Ausnahme vom Verbotstatbestand der Tötung einzelner Individuen der Zauneidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Durch die Änderung muss nicht auf Grundstücke Dritter zugegriffen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Abt5.FPTVorzimmer@rpt.bwl.de |
Telefon: | 07071 757-3721 |
Fax: | 07071 757-3190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.08.2022 - 31.08.2022