Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Tegelkamp Tiefbau GmbH, Drenbrüggenstraße 2, 48231 Warendorf hat als Vorhabenträger die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 3 AbgrG in Warendorf-Einen, Gemarkung Einen, Flur 403, Flurstück 11 tlw. beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Der Eingriff ist auf die Sandentnahme und Wiederverfüllung mit bindigeren Aushubböden auf einer Fläche von 3,5 ha begrenzt. Die Entsandung wird sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau vergleichbar zeigen. Die Betroffenheit von Personen beschränkt sich hinsichtlich möglicher geringer Lärm- und Staubemissionen auf wenige Anwesen. Ein Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiko besteht nicht. Die Auswirkungen werden im Zeitraum 2023-2025 fast ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche stattfinden und besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter; sie sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen, da Grundwasser und Oberflächengewässer nicht betroffen sind, besonders schützenswerte Böden wieder eingebaut sowie im Nahbereich der Maßnahme vorhandene Flächen mit gleicher Bodenart dauerhaft gesichert werden, die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wieder ermöglicht wird und faunistische Untersuchungen auf der Eingriffsfläche ergeben haben, dass während der Maßnahme eine erhebliche Beeinträchtigung des lokalen Naturhaushaltes weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form von Sicherung von Plaggeneschböden, temporärem Erdwall, Anlage von Uferrandstreifen, Wirtschaftsgrünland sowie einer Blänke gemindert. Das Vorhaben grenzt direkt an die bereits von der Fa. Tegelkamp betriebene Trockenentsandung "Esch" in Warendorf-Einen, Gemarkung Einen, Flur 403, Flurstücke 29, 30, 31, 52 und 54 (Fläche von 21 ha) an und ist als deren Erweiterung geplant. Ein Zusammenwirken der Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben findet insofern nicht statt, als das aktuell geplante Vorhaben erst dann in Angriff genommen wird, wenn die genehmigte Abgrabung/Verfüllung "Esch" abgeschlossen ist und die zugehörigen Maschinen/Geräte hierzu umgesetzt sind. Die eingebauten Böden weisen eine definierte Herkunft auf, die Herkunft ist rückverfolgbar, die Bodenqualität wird nach dem Einbau durch Probenahme und Analytik nachgewiesen und dokumentiert. Die Gesamtabgrabungsfläche „Esch“ und der aktuelle Antrag "Dieckbree" liegen mit insgesamt rd. 24,5 ha im Größenwertbereich nach Anlage 1 Nr. 10 b) UVPG NRW (10 - 25 ha). Nach § 9 (1) Ziff. 1 UVPG ist daher die verpflichtende Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht als überschlägige Prüfung durchzuführen, bei der unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien geprüft wird, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 (2) UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Warendorf
Untere Bodenschutzbehörde
Waldenburger Str. 2
48231
Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | reinhard.winkelkoetter@kreis-warendorf.de |
Telefon: | 02581/53-6650 |
Fax: | 02581/53-96650 |
URL: | www.kreis-warendorf.de |
Datum der Entscheidung
05.11.2021