Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Merkle Besitz GmbH & Co. KG hat am 30.12.2019 unter Vorlage entsprechender Planunterlagen den Neubau einer Fischaufstiegsanlage an der Wasserkraftanlage Merkle auf Fl.Nr. 165 der Gemarkung Oberfahlheim beantragt.

Es ist die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage als naturnahes Umgehungsgerinne rechtsufrig an der Wasserkraftanlage Merkle Ausleitungswehr (Fl.-km 3,090) vorgesehen.
Die ca. 36,4 m lange Aufstiegshilfe bestehend aus 10 Becken und 11 Querriegeln überwindet eine Höhendifferenz von ca. 1,35 m. Die Wasserspiegeldifferenz zwischen den Becken beträgt ca. 12,3 cm. Die geplante lichte Beckenlänge beträgt ca. 3 m, die Wasserspiegelbreite in den Becken ca. 1,5 m.
Die Querriegel bestehen aus Quaderblöcken 50x50x70 cm, welche auf Magerbeton gesetzt werden. Jeder Querriegel besitzt einen Schlitz mit 30 cm Breite welcher versetzt zum nächsten angeordnet werden soll. Dadurch entsteht eine Strömungsumlenkung in den Becken, sodass in den Becken unterschiedliche Strömungsverhältnisse entstehen. Im Schlitzdurchgang beträgt der Wasserstand mit der vorgegebenen Dotationswassermenge von mind. 120 l/s nach der vorliegenden Berechnung 22 cm. Die Wassertiefe in den Becken beträgt nach vorliegenden Plan ca. 31 cm im verrohrten Bereich ca. 33 - 42 cm. Der Einstieg (Auslauf) in die Fischaufstiegsanlage befindet sich im Bereich der derzeitigen Ufermauer, in dem der elfte Riegel eingebaut wird. Oberhalb des Einstiegs soll in der Roth eine Steinbuhne errichtet werden.
Das Einlaufbauwerk besteht aus betonierten Sohlplatten und Seitenwänden. In die Seitenwände sind Schlitze für einen Dammbalkenverschluss vorgesehen um das Gerinne für Wartungsarbeiten trocken legen zu können.

Die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe stellt einen Gewässerausbau nach § 67 WHG dar. Eine Gewässerbenutzung findet nicht statt, da der Zweck der Maßnahme die Neuanlage eines Gewässers ist. Ein Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung der zuständigen Behörde und benötigt eine UVP-Vorprüfung. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG und bedarf einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls durch das Landratsamt Neu-Ulm.

Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-nu.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: https://www.landkreis-nu.de/

Datum der Entscheidung

12.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Fischtreppe Merkle ( Fischtreppe Merkle.pdf )