Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planänderungs- und -ergänzungsbeschluss vom 09.01.2023 zum Abschnitt 8 der A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg, Teilstrecke Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis zur B 431, ist Teil der Nord-West-Umfahrung Hamburg, die von Lübeck aus in westlicher Richtung an das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr.10 (Neubau der Ostseeautobahn zwischen Lübeck und Stettin) anschließt. Mit dem vorliegenden Planänderungs- und -ergänzungsbeschluss vom 09.01.2023 soll der Planfeststellungsbeschluss vom 30.12.2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg, Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis zur B 431 (von Bau-km 10+449 bis Bau-km 14+440), in der Fassung der in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 11.04.2016 bis 13.04.2016 erklärten Änderungen und Ergänzungen, geändert und ergänzt werden. Er dient der Heilung des Verfahrensfehlers der fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung einer (wesentlichen) entscheidungserheblichen Unterlage, dem sogenannten Wasserrechtlichen Fachbeitrag, sowie der Planänderung in Form des Austauschs des ursprünglich geplanten Regenrückhaltebeckens gegen ein Retentionsbodenfilterbecken mit Rückhaltebereich. Für diese Änderung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Planfeststellungsbehörde ist das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) in Kiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.01.2023
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.04.2021 - 18.05.2021