Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Open Grid Europe GmbH plant, an der Armaturenstation Nr. 3 an der Leitung Nr. 25 in Uphausen-Eistrup eine Schiebergruppe auszutauschen. Für die Baumaßnahme ist eine Grundwasserentnahme in einem geschätzten Umfang von ca. 178.000 m³ notwendig. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf im Landkreis Osnabrück. Die betroffene Leitung Nr. 25 mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm wurde vor dem 3. Juli 1988 zugelassen und errichtet (1970/71), daher ist für diese Leitung keine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) durchgeführt worden. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Änderung eines Vorhabens, für das keine UVP durchgeführt worden ist, eine Vorprüfung durchzuführen, wenn das geänderte Vorhaben einen in Anlage 1 UVPG angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet. Für das Entnehmen von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ ist gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Absatz 1 UVPG erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
08.02.2022