Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 08.06.2020 hat die KKB GmbH & Co. oHG beim MELUND einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage, Abbauphase 2 gestellt. Dieses Vorhaben gilt gem. Anlage 1 Nr. 11.1 zum UVPG als Änderung eines Vorhabens, für das eine UVP durchgeführt worden ist. Für dieses Vorhaben bestand deshalb gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Nach § 2a Abs. 1a AtG war die Vorprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen. Gem. § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 UVPG wurde die allgemeine Vorprüfung als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde, des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens zu berücksichtigen wären. Die aus dem Vorhaben resultierenden umweltrelevanten Wirkungen wurden bereits durch die UVP der insgesamt geplanten Maßnahmen im Rahmen der Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des KKB (Stilllegung, Abbau Phase 1) vollständig und abdeckend berücksichtigt. Änderungen der insgesamt geplanten Maßnahmen, die erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen könnten wurden nicht beantragt. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Mercatorstr. 3
24106
Kiel
Postfach 7151
24171 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | Antje.Naeckel@mekun.landsh.de |
Telefon: | 0431 988 7360 |
URL: | http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html |
Datum der Entscheidung
13.07.2022