Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 23. Juni 1965 (geändert am 29. September 1980 und 18. Mai 2000) wurde dem Markt Burtenbach die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399 in der Gemarkung Oberwaldbach für die öffentliche Wasserversorgung der Ortsteile Oberwaldbach (Markt Burtenbach) sowie Ried und Eberstall (Markt Jettingen-Scheppach) durch den Markt Burtenbach erteilt. Diese Erlaubnis ist bis zum 30. September 2020 befristet.

Mit Schreiben vom 12. August 2020 beantragt das Gemeinde-Elektrizitäts- und Wasserwerk Burtenbach nun eine vorübergehende Verlängerung dieser Erlaubnis bis zum 30. September 2021. Für diesen Zeitraum soll eine beschränkte Erlaubnis erteilt werden. Die vorübergehende Verlängerung ist notwendig, da die Erstellung der Antragsunterlagen für eine längerfristige Verlängerung der Erlaubnis zwar bereits beauftragt wurde, jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

17.08.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Vorprüfung ( 2020-08-17_Oberwaldbach_WV_Verlängerung_Bekanntmachung_UV_Vorprüfung.pdf )