Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Schwenk Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt a. Main betreibt auf ihrem Betriebsgelände in Karlstadt (Fl.-Nrn. 3510, 3360 und 3155 der Gemarkung Karlstadt) eine Anlage zur Herstellung von Zement / Zementklinker. Mit Schreiben vom 16.09.2020 beantragte die Fa. Schwenk Zement GmbH & Co. KG für die wesentliche Änderung des Betriebes dieser Anlage die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Die genehmigte Leistung der Anlage von 3.600 Tonnen pro Tag und ein genehmigter Ersatzbrennstoffeinsatz von bis zu 100 % bleiben unverändert. Beantragt wird die Lagerung und der Einsatz von Ersatzsanden über die Rohmahlung. Als Substitut für Natursand sollen Gießereialtsande mit einer geringen organischen Belastung sowie Recycling-Sande (RC-Sande) als Sekundärrohstoff eingesetzt werden. Mit Bescheid vom 13.11.2003 wurde ein maximaler Einsatz von 15 t/h Gießereialtsand und Gießereialtsand-Filterstaub als Sekundärrohstoff über den Ofeneinlauf genehmigt. Da dies aus Produktqualitätsgründen nicht möglich ist, wird mit vorliegendem Antrag ein Einsatz von 3 t/h Gießereialtsand (einschließlich Filterstäube) über den Ofeneinlauf und 12 t/h Ersatzsand über die Rohmühle beantragt. Ziel ist die vollständige Substitution von Natursand. Mit verschiedenen Versuchsreihen wurde der Einfluss des Ersatzsandes bei Aufgabe über die Rohmahlung auf das Emissionsverhalten der Anlagen untersucht. Für die Umsetzung des beantragten Vorhabens, Ersatzsande in der Rohmühle einzusetzen, sind keine baulichen Veränderungen erforderlich. Der Einsatz der Ersatzsande erfolgt mittels der vorhanden Infrastruktur. Der Einsatz der Ersatzsande (Gießereialtsand mit geringer organischer Belastung und RC-Sand) in der Rohmahlung ist wie folgt vorgesehen: - Lagerung von Ersatzsand in bestehender Gießereisand- und Feintonlagerhalle bzw. Lagerung von RC-Sand im Außenbereich des Sandaufgabetrichters - Beschickung des Sandaufgabetrichters am Werkshafen mittels Radlader - Transport via Bandförderer in bestehende Sand- und Erzlagerhalle - Zuteilung der Sande und Erze in Vorbunker der Rohmühlen (Kugelmühlen) - Aufgabe der einzelnen Komponenten aus den Vorbunkern in die Rohmühlen zur gemeinsamem Aufmahlung mit Kalkstein aus dem Steinbruch; die Ersatzsande werden in Mahltrocknung 3 gemahlen - Einspeicherung des Rohmehls im Rohmehlsilo - Aufgabe des Gemischs unterhalb der obersten Zyklonstufe bei ca. 550°C Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker / Zement ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.1 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen. Das mit Schreiben vom 16.09.2020 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage der Fa. Schwenk Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt dar [§ 16 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV i.V.m. Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV]. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend kann jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die Fa. Schwenk Zement GmbH & Co. KG dies mit Schreiben vom 23.09.2020 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Untere Immissionsschutzbehörde
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97753
Karlstadt
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 9353 793-0 |
Fax: | +49 9353 793-7900 |
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Datum der Entscheidung
08.02.2021