Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Klinikum Neumarkt -Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.-, Nürnberger Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., hat bei der Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern- eine Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung eines Sonderlandeplatzes für den Betrieb von Rettungshubschraubern beantragt. Ein bestehendes Gebäude im nördlichen Teil des Klinikums Neumarkt soll aufgestockt und auf dessen Dach eine Hubschrauberplattform errichtet werden. Der bisher genutzte Bodenlandeplatz auf dem Klinikgelände wird aufgelassen. Vorgesehen ist der Betrieb ausschließlich mit Rettungshubschraubern, wobei nur jeweils ein Hubschrauber den Flugplatz benutzen kann. Auf dem Dachlandeplatz sollen Hubschrauber mit höchstzulässiger Abflugmasse von 6,0 t MTOM starten und landen. Es sind auch Rettungseinsätze bei Nacht vorgesehen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern -
Flughafenstr. 118
90411
Nürnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de |
Telefon: | 0911527000 |
Fax: | 0911364446 |
URL: | www.regierung.mittelfranken.bayern.de |
Datum der Entscheidung
02.11.2021