Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Abwasserbehandlungsverband Kalkar-Rees hat mit Datum vom 19.02.2020, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 24.04.2021, einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs ENERCON E-53 mit einer Nennleistung von 800 kW auf dem Gelände des Klärwerks Kalkar-Hönnepel, Kirchfeld in 47546 Kalkar gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Repowering-Vorhaben. Für den Neubau der Windenergieanlage werden zwei im Umkreis befindliche Windenergieanlagen des Typs E-40 mit einer Nabenhöhe von je 65 m und einer Nennleistung von je 500 kW zurückgebaut. Die geplante Windenergieanlage hat eine Nabenhöhe von 73,25 m und einen Rotordurchmesser von 52,90 m. Damit erreicht die Anlage eine Gesamthöhe von 99,70 m. Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine erheblichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf ein in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG genanntes besonders empfindliches Gebiet zu erkennen sind. Gemäß § 5 Abs.1 UVPG stelle ich daher als Ergebnis der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-5301 |
Fax: | 0211 475-2790 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
25.03.2022