Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Abwasserbehandlungsverband Kalkar-Rees hat mit Datum vom 19.02.2020, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 24.04.2021, einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs ENERCON E-53 mit einer Nennleistung von 800 kW auf dem Gelände des Klärwerks Kalkar-Hönnepel, Kirchfeld in 47546 Kalkar gestellt. Hierbei handelt es sich um ein Repowering-Vorhaben. Für den Neubau der Windenergieanlage werden zwei im Umkreis befindliche Windenergieanlagen des Typs E-40 mit einer Nabenhöhe von je 65 m und einer Nennleistung von je 500 kW zurückgebaut. Die geplante Windenergieanlage hat eine Nabenhöhe von 73,25 m und einen Rotordurchmesser von 52,90 m. Damit erreicht die Anlage eine Gesamthöhe von 99,70 m.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine erheblichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf ein in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG genanntes besonders empfindliches Gebiet zu erkennen sind.
Gemäß § 5 Abs.1 UVPG stelle ich daher als Ergebnis der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Telefon: 0211 475-5301
Fax: 0211 475-2790
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

25.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext_Kalkar-Rees ( Bekanntmachungstext_Kalkar-Rees .pdf )