Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 29. Januar 2021 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Es ist geplant, eine Teilflache des Baufeldes C südlich der Kläranlage Kaditz durch eine Deichschlitzung als Retentionsraum der Elbe bereits bei häufigeren Hochwasserereignissen zu aktivieren. Der bestehende Deich wird ca. 50 m südlich des alten Fährhauses auf einer Länge von 50 m abgetragen (zwischen Deich-km 1+720 und 1+770). An dieser Stelle besitzt die hinter dem Deich befindliche Geländesenke einen Tiefpunkt. Durch eine geringfügige maximal 20 cm tiefe Geländeprofilierung auf einer Fläche von etwa 50 x 20 m wird das notwendige Gefälle zum Anschluss an den Tiefpunkt hergestellt. Damit wird nach einem Hochwasserereignis eine vollständige Restentwässerung des Baufeldes C gewährleistet. Anschließend wird durch den Auftrag von Oberboden und Rasenansaat das extensive Grünland mit einer widerstandsfähigen Grasnarbe wiederhergestellt. Das Vorhaben „Aktivierung des Retentionsraumes im ehemaligen Baufeld C südlich der Flutrinne Kaditz" fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

09.12.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_keine UVP-Pflicht_Baufeld C Kaditz ( Bekanntmachung_keine UVP-Pflicht_Baufeld C Kaditz.docx )