Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens U5, 2. TA Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt erfolgte die Auslegung der Planunterlagen nach öffentlicher Bekanntmachung bereits vom 03. Aug. 2020 bis 02. Sept. 2020. Die aufgrund des Anhörungsverfahrens geänderten Planungen machten eine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich, welche von 02. August bis 01. September 2021 (je einschließlich) erfolgte. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) betreibt für das o.g. Vorhaben ein Planfest-stellungsverfahren nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung -; den §§ 3 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) – jeweils in der alten Fassung (a.F.) und strebt die Genehmigung zum Bau, der Linienführung und Betrieb gemäß §§ 2 und 9 PBefG an. In diesem Verfahren finden gemäß § 74 Abs. 2 UVPG die alte Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 gegolten hat, und gemäß § 21 Abs. 2 UVwG die Vorschriften des Teils 2 der am 02.11.2018 geltenden Fassung des UVwG Anwendung. Die in den Planunterlagen enthaltene schalltechnische Untersuchung (Unterlage 15.1) wurde um einen weiteren Prognosefall ergänzt. Die bisher zugrundeliegende Lärmprognose stützt sich auf die Annahme, dass die parallel zur Antragstrasse verlaufenden S-Bahn Bestandsstrecke 4861 für das Projekt Stuttgart 21 im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b genutzt wird. Damit wäre auf der Bestandsstrecke 4861 eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens sowie die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen verbunden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch keine hinreichend sichere Prognose über die Umsetzung des PFA 1.3b getroffen werden, da eine endgültige Variantenentscheidung zur Nutzung der Bestandsstrecke 4861 noch nicht gefallen ist. Die Vorhabenträgerin hat die Untersuchung des Lärmaufkommens daher um einen Prognosefall ergänzt, der eine Umsetzung PFA 1.3b in diesem Bereich nicht vorsieht. Veränderungen in der Trassenführung bzw. an den baulichen Anlagen der Stadtbahn gehen damit nicht einher.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.03.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.12.2021 - 05.01.2022
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.08.2021 - 01.09.2021
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.08.2020 - 02.09.2020