Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Vorhaben: Hochwasserschutzmaßnahmen am Probstbach in 73262 Reichenbach an der Fils Die Gemeinde Reichenbach an der Fils plant die Umgestaltung und Verlegung des vorhandenen Doleneinlaufs mit Verlegung des Gewässerbettes und Verwallung des linken Ufers des Probstbaches. Die Maßnahme soll der Verbesserung des Hochwasserschutzes dienen. Das Hochwasser vom 09.06.2007 war Anlass für die Gemeinde, die Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslage von Reichenbach in Angriff zu nehmen. Eine Hochwasserschutzkonzeption für die Gemeinde wurde in Auftrag gegeben. Ziel der Hochwasserschutzkonzeption sollte die Verbesserung des Hochwasserschutzes sein, um das Schadensausmaß eines Hochwassers wie im Juni 2007 zu verhindern bzw. zumindest in Grenzen zu halten. Neben dem Reichenbach wird die Gemeinde u. a. auch vom Probstbach durchflossen, welcher in die Fils mündet. Der Probstbach ist zwar deutlich kleiner als der Reichenbach, so dass bei Überflutungen aufgrund der kleineren Wassermengen entsprechend geringere Schäden auftreten. Dennoch geht vom Probstbach eine klare Gefährdung für die Ortslage aus, weshalb dieses Gewässer in Untersuchungen für die Hochwasserschutzkonzeption mit behandelt wurde. Der Probstbach, der über die letzten 500 m bis zur Mündung in die Fils verdolt ist, ist im Bereich des Verdolungseinlauf nicht leistungsfähig genug, um ein 100-jährliches Hochwasserereignis ohne Ausbordungen abzuführen zu können. Zudem stellt die Verdolung des Gewässers selbst ein großes Problem dar. Das auf den gewässerparallelen Weg bzw. bei einer Überlastung des Verdolungseinlaufs ausbordende Wasser kann nicht mehr in den Probstbach zurückströmen und somit, wie auch in der Vergangenheit geschehen, zu Überflutungen der unterhalb liegenden Fabrikhallen entlang der Ulmer Straße führen. Aufgrund des hohen Schadenspotenzials wurde daher eine Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich des Verdolungseinlaufs vorgeschlagen, welche Gegenstand der vorliegenden Genehmigungsplanung ist. Die Umgestaltung des Doleneinlaufs des Probstbachs stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Demnach ist ein Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG). Für die Umgestaltung des Doleneinlaufs des Probstbachs war gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch-zuführen ist. Bei der nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Untere Wasserbehörde
Neckarstraße 1
73728
Esslingen am Neckar
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Umweltschutz@LRA-ES.de |
Telefon: | 07 11 39 02 - 42423 |
Fax: | 07 11 39 02 - 10 65 |
URL: | http://www.landkreis-esslingen.de |
Datum der Entscheidung
09.08.2018