Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Zweckverband (ZVWAB) Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom (Zum Achterwasser 6, 17459 Ückeritz) betreibt die Kläranlage (KA) Zinnowitz mit mechanischer und biologischer Abwasserreinigung und Phosphor- und Stickstoffelimination. Die Ausbaugröße beträgt 20.000 Einwohnerwerte (EW).

Die KA befindet sich auf der Insel Usedom südlich des Ostseebades Zinnowitz in der Gemarkung Zinnowitz, Flur 1, Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Im Zuge der schrittweisen Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Entsorgungsraum „Insel Usedom Mitte-West“ plant der ZVWAB den Ausbau der KA Zinnowitz auf eine Ausbaugröße von 35.000 EW, da die derzeitige KA in den Sommermonaten bereits überlastet ist. Die Ausbaugröße berücksichtigt auch den zusätzlichen Kapazitätsbedarf durch die Stilllegung und den Rückbau der Kläranlagen Krummin und Mölschow.

Der ZVWAB Insel Usedom hat mit Datum vom 12. Februar 2021 den Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540, für das Vorhaben „Erweiterung Kläranlage Zinnowitz“, Landkreis Vorpommern-Greifswald an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt.

Folgende Maßnahmen sind für die Erweiterung geplant:

- Umbau der biologischen Reinigungsstufe
- Neubau zweiter Sandfang
- Neubau Vorklärung
- Neubau Faulanlage mit Blockheizkraftwerk (BHKW)
- Neubau Schlammeindickung und Schlammentwässerung mit Schlammlagerhalle
- Neubau Co-Substratannahme

Das LUNG M-V als zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 60 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), § 107 Absatz 3 Nummer 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 13.1.2 Anlage 1 UVPG durchgeführt.

Die überschlägige Prüfung der Kriterien für die Vorprüfung nach Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass keine UVP-Pflicht für das Änderungsvorhaben besteht. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für die Maßnahme „Erweiterung Kläranlage Zinnowitz“ nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG)

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

22.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AAz_Nr_16_2021_S_169 ( AAz_Nr_16_2021_S_169.pdf )