Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Feuerverzinkerei Waldhelm Perleberg-Düpow GmbH, Mergelkuhlenweg 2 in 19348 Perleberg OT Düpow beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Zum Gewerbepark in der Gemarkung Karstädt, Flur 5, Flurstück 338 eine Feuerverzinkerei zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 3.9.1.3 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 3.8.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Durch die Errichtung und den Betrieb einer Feuerverzinkerei (Werkhalle und Sozialgebäude) erfolgt lediglich ein minimaler Eingriff in bereits vorgenutzten, bisher ackerbaulich genutzten Boden im Bebauungsplangebiet „Erweiterung Gewerbegebiet an der B 5 – III. BA“. Die ästhetische Qualität der Landschaft wird wegen der Lage des Bauvorhabens (westlich angrenzende BAB 14, im Süden die B 5, im Osten die L 131 und weitere industrielle Nutzung innerhalb des Gewerbegebietes) durch das Bauvorhaben nicht zusätzlich beeinträchtigt. Durch die Errichtung und den Betrieb der Feuerverzinkerei ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch Staub-, Schall- und Geruchsimmissionen zu rechnen. Erholungsrelevante Lebensräume von Personen werden durch das Vorhaben nicht weiter beeinflusst. Auswirkungen auf die SPA-Gebiete „Unteres Elbtal“ und „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ sowie auf das Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe – Brandenburg“ und das LSG „Brandenburgische Elbtalaue“ sind nicht zu erwarten, weil diese sich in ausreichender Entfernung zum Vorhaben befinden. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes somit keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet befindlichen Schutzgüter erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
20.01.2022