Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co. KG beantragte in Vertretung für die Stadt Schweinfurt, Tiefbauamt, eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser im Zuge der Bauwasserhaltung sowie für die Einleitung des entnommenen Wassers über den künftigen Ellerngraben in das Grundwasser. Diese Maßnahmen stellen Gewässerbenutzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 des Gesetztes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) dar. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Schweinfurt
Bauverwaltungs- und Umweltamt - Wasserrecht
Markt 1
97421
Schweinfurt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@schweinfurt.de |
Telefon: | +49 9721 51-6810 |
Fax: | +49 9721 51-6801 |
URL: | http://www.schweinfurt.de |
Datum der Entscheidung
18.06.2024