Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Meinigen plant die Errichtung eines Retentionsraumes und dessen gelegentliche Nutzung als Festwiese in Meiningen im Überschwemmungsgebiet (z. B. für Fahrgeschäfte, Schaustellertechnik, Verkaufsstände, Zelte).
Das Vorhaben beinhaltet:
1. die Schaffung eines Retentionsausgleichsvolumens von 5.450 m² und
2. Befestigung der Retentionsfläche mit Schotterrasen
Das Bearbeitungsgebiet liegt im Zentrum der Stadt Meiningen und ist von Wohnbebauung umgeben. Im Nordosten des Gebietes fließt die Werra. Die Fläche des ehemaligen Sportplatzes ist derzeit mit Gras und angeschwemmter Erde auf der vorhandenen Sportplatzbefestigung überdeckt.
Nordwestlich soll ein Teil des vorhandenen Deiches der Flutmulde auf die geplante Platzhöhe zurückgebaut werden, da dieser Deichbereich keine Schutzfunktion mehr vorweist.
Für die Retentionsraumgestaltung soll der Platz auf das geplante Platzniveau von 284,20 m NHN (= OK Rasenschotteraufbau) abgesenkt werden. Die Gesamtfläche dieses Retentionsbeckens beträgt etwa 1,9 ha. Die dadurch entstehende Böschung wird mit Wasserbaupflaster gesichert und an den verbleibenden Deich angeglichen. Für die Befestigung der geplanten Festwiese ist Schotterrasen vorgesehen, dieser Belag sichert eine gute Regenwasserversickerung.
In die Böschung der Werra wird nicht eingegriffen.
Durch die Maßnahmen werden ggfs. Flächen für Zufahrten und Lagerung bauzeitlich in Anspruch genommen. Die Baustraßen und Lagerflächen werden nach Abschluss der Baumaßnahme rück-gebaut und die Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Alle beeinträchtigten Lebensräume können sich damit nach Beendigung der Maßnahme wieder regenerieren.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 5, Wasserrechtlicher Vollzug (TLUBN_Abteilung5)
Göschwitzer Straße 41
07745
Jena
Thüringen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@tlubn.thueringen.de |
Telefon: | 0361 57 3943 - 401 |
Fax: | 0361 57 3942 - 222 |
URL: | https://www.tlubn-thueringen.de |
Datum der Entscheidung
29.08.2019