Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Sturm GbR, Esbach 1, 91619 Obernzenn, beantragt gem. § 16 Abs. 1 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen BHKWs (1248 kWel, 2886 kWFWL) im bestehenden BHKW-Gebäude, eines externen Gasspeichers, eines Wärme-Pufferspeichers, außerdem die Erhöhung der installierten elektrischen Leistung auf insgesamt 1878 kWel und 4489 kWFWL, Umnutzung des bestehenden BHKW 1 (380 kWel) als Notstrom-Reserveaggregat, sowie Einbindung des bestehenden Güllebehälters in die Biogasanlage durch eine gasdichte Stahlbeton-Abdeckung und Rückbau des bestehenden Zündstrahl-BHKWs (250 kWel) und Heizöl-Lagers auf dem Grundstück der Biogasanlage, Fl.Nr. 1332, Gemarkung Oberaltenbernheim. Das neu errichtete BHKW (1248 kWel) dient künftig zusammen mit den bestehenden BHKW wechselseitig als Hauptaggregat. Das BHKW, welches nicht als Hauptaggregat fungiert, dient dem Zweck der bedarfsgerechten Erzeugung von elektrischem Strom für das öffentliche Stromnetz, indem es bei den zeitlich begrenzten Regelenergieaufrufen zugeschaltet wird. Das bestehende BHKW 1 wird nur noch als Notstromaggregat verwendet. Die Biogasverwertungsanlage bedarf aufgrund der Änderung bei den Blockheizkraftwerken einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG. Bei den Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 2a) UVPG, für das gem. §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung durchzuführen. Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit liegen Angaben durch das Büro Fritsch Energieplanung GmbH, Marktredwitz, zu den Merkmalen des Vorhabens und des Standortes vor. Die bestehende Biogasanlage befindet sich am nördlichen Ortsrand von Esbach und ist im Wesentlichen umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach Einschätzung der im Verfahren beteiligten Fachstellen werden bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen keine Bedenken gegen oben genanntes Gesamtvorhaben erhoben. Unter Beachtung der festgesetzten Auflagen und Bedingungen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Im Einwirkungsbereich der Anlage liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG i.V.m. Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG. Es sind weder Schutzgebiete, noch Biotope oder Naturdenkmäler, Denkmäler oder Bodendenkmäler vorhanden, und es handelt sich auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte. Mithin werden keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Telefon: | +49 9161 92-0 |
Fax: | +49 9161 92-1060 |
URL: | http://www.kreis-nea.de |
Datum der Entscheidung
20.07.2022