Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Vorhaben: Renaturierung Fleinsbach in 70794 Filderstadt-Bernhausen Die Stadt Filderstadt plant im Bereich der Felix-Wankel-Straße, zwei Abschnitte ab der Gottlieb-Daimler-Straße und ab der Dieselstraße in Filderstadt Bernhausen auf einer Gesamtlänge von etwa 250 Metern naturnaher und für die Bevölkerung erleb-barer zu gestalten. Die Renaturierung stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Demnach ist ein Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG). Für die Renaturierung war gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Bei der nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Esslingen
Regierungspräsidium Stuttgart
Untere Wasserbehörde
Neckarstraße 1
73728
Esslingen am Neckar
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Umweltschutz@LRA-ES.de |
Telefon: | 07 11 39 02 - 42423 |
Fax: | 07 11 39 02 - 10 65 |
URL: | http://www.landkreis-esslingen.de |
Datum der Entscheidung
26.10.2018