Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den 2. Bauabschnitt des 6-streifigen Ausbaues der Bundesautobahn 7 von nördlich der Anschlussstelle Dorfmark bis nördlich der Anschlussstelle Bad Fallingbostel von km 78,000 bis km 87,545. Der 2. Bauabschnitt des sechsstreifige Ausbaus der Bundesautobahn 7 stellt den mittleren Teil der insgesamt 32,2 km langen Maßnahme „Sechsstreifiger Ausbau der A 7 von der AS Soltau-Ost bis zum AD Walsrode“ dar. Die Gesamtlänge des 2 Bauabschnitts beläuft sich auf einen ca. 9,545 km langen Abschnitt und erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel (Fahrtrichtung Hannover) und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide (Fahrtrichtung Hamburg). Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen unter Nr. 688 der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) im Vordringlichen Bedarf eingestellt. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - in der vor dem 16.05.2017 geltenden Fassung, § 74 Abs. 2 UVPG i.d.F. G v. 20.07.2017 - die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, welches nach der bis zum 16.05.2017 gelten Fassung des UVPG zu Ende geführt wird. Im Rahmen des Vorhabens werden die Überführungsbauwerke der Gemeindestraße nach Küddelse, die Vogteistraße, über den Fischdorfer Bach, den Steinbach, den Forellenbach sowie die Durchlassbauwerke der querenden Gräben und das Anschlussgleis im Bereich Dorfmark / Oerbke erneuert. Zudem werden zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Wildtiere die Bauwerke über den Forellenbach, Oerbker Bach und Steinbach aufgeweitet. Durch das Vorhaben kommt es u. a. durch Flächeninanspruchnahme zu einer bau- und anlagebedingten Betroffenheit des FFH-Gebietes „Böhme“ (DE 2924-301), das sich westlich der Autobahntrasse befindet. Das Plangebiet liegt innerhalb des Einzugsgebietes des Oberflächenwasserkörpers Böhme II mit den Nebengewässern Fischdorfer Bach, Forellenbach, Steinbach, Bullengraben und Oerbker Bach, die zudem von der Autobahn gequert werden. Durch das Vorhaben werden Lärmschutzmaßnahmen ausgelöst. Der durch die Straßenbaumaßnahme entstehende Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird durch landschaftspflegerische Maßnahmen im Bereich und im Umfeld der Baumaßnahme ausgeglichen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.10.2020 - 25.11.2020