Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die bisher genehmigte Fördermenge sowie die örtliche Lage der Gewässernutzung bleiben unverändert. Durch die unveränderte Entnahmemenge ist im Vergleich zu dem jetzigen Betrieb mit keiner Vergrößerung des Absenkungstrichters zu rechnen. An der Wasserfassung sind keinerlei bauliche Veränderungen notwendig. Das Grundwasser wird weiterhin aus einem bedeckten Grundwasserleiter gefördert, so dass eine Beeinflussung grundwasserabhängiger Landökosysteme aufgrund großer Grundwasserflurabstände ausgeschlossen werden kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
W 11 Obere Wasserbehörde
Landesamt für Umwelt
Ramoth, Beatrix, Frau
Von-Schön-Straße 7
03050
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | beatrix.ramoth@lfu.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 4991 1419 |
Datum der Entscheidung
10.10.2023