Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Langenmosen beabsichtigt, eine Maßnahme aus dem Gewässerentwicklungskonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für den Launa Graben, ein künstliches Gewässer III. Ordnung in der Gemarkung Langenmosen, umzusetzen. Dazu sollen sukzessive einige Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Der Launa Graben dient der Entwässerung des Donaumooses. Er leitet Regenwasser (Mischwassereinleitung) aus den oberen Gemeindeteilen ab. Wasserstand und Wasserab-flussmengen schwanken je nach Niederschlagsmenge sehr stark. Meist führt der Graben wenig Wasser, schwillt aber bei Starkregenereignissen sehr schnell an.

Im überplanten Bereich macht der Launa Graben zwei 90-Grad-Wendungen. Bei höherem Abflussmengen erodieren die Böschungen in diesen Bereichen entsprechend stark.

Die nicht von der Planung betroffene linksseitige Böschung, ist mit Gehölz bestockt und dient als Biotop. Die rechtsseitige Böschung ist mit einer Brennnessel- und Altgrasflur bewachsen. Auf Flur-Nr. 4006 grenzt intensiv genutztes, mehrschüriges Grünland direkt an den Bach an.
Im betreffenden Bauabschnitt BA III sollen am rechtsseitigen Ufer des Launa Grabens unterhalb der Kläranlage auf Flurnummer 4006 auf einer Fläche von etwa 1.200 m² Rückhaltevolumen geschaffen und die Retentionsleistung des Launa Grabens, Flurnummer 3983, verbessert werden.

Das vorhandene Altgerinne soll als Hauptgerinne erhalten bleiben. Zusätzlich soll eine neue „Flutmulde“ angelegt werden, die nur bei Wasserständen oberhalb Mittelwasser anspringt.

Die Flutmulde soll naturnah und strukturreich aus einer Abfolge von kleinen Flachtümpeln und Feuchtmulden gestaltet werden. Die Sohle der Tümpel soll etwa auf Höhe der Bachsohle liegen. Zur Sicherstellung der Mähbarkeit sind die Böschungen möglichst flach zu gestalten. Boden soll in einem Volumen von etwa 1.000 Kubikmetern abgefahren werden. Nach dem Bodenabtrag soll ein extensives Feuchtgrünland aus einer gebietsheimischen Saatgutmischung angelegt werden. Ziel ist es, dass naturnahe Feucht- und Nasslebensräume aus Wiesen und Hochstauden entstehen. Dazu sollen die nährstoffreicheren Bereiche zunächst zweimal im Jahr gemäht und das Mähgut abgefahren werden. Nach den ersten beiden Jahren soll nur eine Hälfte der Fläche im jährlichen Wechsel gemäht werden (zweijährige Mahd je Flächenhälfte).

Im überplanten Bereich ist ein Verbot für die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie für nachteilige Eingriffe in den Grundwasserhaushalt vorgesehen. Bei Gefahr der Verbreitung schwer bekämpfbarer Wildkräuter sind andere geeignete Gegenmaßnahmen vorzunehmen.

Mit Vorlage der Planungsunterlagen hat die Gemeinde Langenmosen Ende November 2019 die wasserrechtliche Genehmigung für dieses Vorhaben beantragt. Gleichzeitig hat sie den Antrag auf Klärung der UVP-Pflicht gestellt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sachgebiet 32 - Umweltamt

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-nd-sob.de
Telefon: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
URL: http://www.neuburg-schrobenhausen.de

Datum der Entscheidung

30.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2019-12-30 - Langenmosen, Umbau Launa Graben - UVP-Vorprüfung - Amtsblatt ( 2019-12-30 - Langenmosen, Umbau Launa Graben - UVP-Vorprüfung - Amtsblatt.docx )