Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Teltow - Fläming, Gemarkung Zehrensdorf, Flur 15, Flurstücke 913 und 914 (alte Bezeichnung 132), 459, 460, 579 und 580 die dauerhafte Waldumwandlung gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Branden-burg (LWaldG) auf einer Fläche von 1,04 ha (Wohnbaufläche auf einem ehemali-gen Militärstandort mit ggf. Kampfmittelbelastung). Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.2.3 Spalte 2 bis 4 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Waldumwandlungen von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Ein-zelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 01. Dezember 2021, Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+68/21, Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+69/21 und Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+70/21 als Flächenverbund durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: In dem festgelegten Einwirkungsbereich im Radius von 300 m um den Vorhaben-mittelpunkt existiert fast auschließlich nur diese geprüfte Waldfläche der Forstab-teilung 4430 a 2, WAG 161 in Insellage auf einem stark durch Altlasten gestörten ehemaligen Militärstandort. Diese Waldfläche ist natürlich entstanden durch Nutzungsaufgabe, hier durch Abzug der russischen Streitkräfte aus Wünsdorf / Waldstadt im Jahr 1994. Bauruinen und sonstige Störfaktoren prägen dieses Plangebiet. Im Umkreis befin-den sich überwiegend sanierte und vollständig genutzte Wohneinheiten und Ge-werbe sowie die Bundesstraße 96. Der überplante Sukzessionswald weist keine nicht kompensierbaren Waldfunktionen aus und ist durch die vorhandenen erhebli-chen militärischen Stör- und Gefahrenfaktoren kaum öffentlich nutzbar gewesen. Belange des Naturschutzes z. B. in Form von ausgewiesenen Natura 2000 Gebie- ten, NSG, Nationalparke, LSG, Biosphärenreservate, Nationalparke, Naturdenk-mäler, geschützte Landschaftsbestandteile oder gesetzlich geschützten Biotopen sind nicht betroffen. Boden-und Baudenkmäler sind nachweislich im Vorhabens-gebiet nicht ausgewiesen. Durch den im Genehmigungsverfahren forstrechtlich geforderten notwendigen Kompensationsumfang entsteht an geeigneter unbelasteter Stelle ein qualitativ hochwertigerer und ökologisch wertvoller Waldbestand. Somit gibt es keinen quan-titativen Flächenverlust. Aus Gründen der Gefahrenabwehr, der möglichen Altlastensanierung sowie der ausgewiesenen Bauleitplanung ist diesem Vorhaben forstrechtlich zu zustimmen. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
22.12.2021