Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtwald beantragte den Gewässerausbau durch Renaturierung des Blankenseebaches im Bereich von 0+000 bis 0+500. Durch den Gewässerausbau wird die Durchgängigkeit mit Hilfe von Fischaufstiegsanlagen nach Schwellen-Becken-Passbauweise wiederhergestellt.

Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.

Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“) zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Auf Antrag können die Unterlagen beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Wasserbehörde, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.


Lübeck, 03.11.2021

AZ.: 3.390.03.31.04.4 140/2021

Der Bürgermeister
Der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag

Birgit Hartmann
(Bereichsleiterin)

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Stadt Lübeck
Untere Wasserbehörde

Kronsforder Alle 2 - 6
23560 Lübeck
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@luebeck.de
URL: http://www.luebeck.de

Datum der Entscheidung

03.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-11-03_Bekanntmachung ( 2021-11-03_Bekanntmachung.pdf )