Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Zusammenhang mit der Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Neubau einer Straße mit 3 Bauparzellen, soll ein verrohrter Graben geöffnet und auf 35 m verlängert werden. Für dieses Vorhaben beantragt die AURA Concept GmbH die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens. Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 UVPG als eine überschlägige Prüfung in zwei Stufen, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Kriterien. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass durch Ausbau des Offenstettener Grabens auf Fl. Nr. 166/13, Gemarkung Offenstetten, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 9441 207-0 |
Fax: | +49 9441 207-1050 |
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Datum der Entscheidung
16.11.2021