Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Rohstoffgewinnung im Kiessandtagebau Neuendorf-Grundmühle basiert auf einem fakultativen (fak.) Rahmenbetriebsplan (RBP) vom 01.11.1994, zugelassen am 03.09.1996, der bis zum 31.12.2025 befristet ist und einer Plangenehmigung zur Herstellung eines bei der Auskiesung des Tagebaus Neuendorf-Grundmühle entstehenden Gewässers vom 22.05.1995. Da die RBP-Grenze nahezu erreicht war und um den Abbau innerhalb des Bergwerkeigentums (BWE) Feldes fortführen zu können, wurde am 20.4.2015 ein obligato-rischer (oblig.) Rahmenbetriebsplan eingereicht, der am 29.10.2019 durch eine aktualisierte Fassung ergänzt wurde. In diesem wurde die Erweiterung der bisher genehmigten Abbaufläche nach Norden, Nordosten und Süden beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) erging am 20.01.2020 (Gz.: n 20-1.2-1-2) und ist bis zum 31.12.2041 befristet. Ferner liegen für den Betrieb des Kiessandtagebaues Neuendorf-Grundmühle zugelassene Haupt- und Sonderbetriebspläne vor. Der Rohstoffabbau im Kiessandtagebau Neuendorf-Grundmühle erfolgt gegenwärtig im Trockenschnitt- und Nassschnittverfahren mittels Radlader und Schleppschaufelbagger. Im Abbaufeld befinden sich zwei Kiesseen (Kiessee 1 im Süden und Kiessee 2 im Westen des Abbaufeldes). Das im Trockenschnitt sowie das aus Kiessee 2 geförderte Rohmaterial wird in einer Nassklassieranlage aufbereitet. Das Wasser für die Aufbereitung wird dem Kiessee 1 entnommen. Das Brauchwasser mit den nicht verwertbaren Feinkornanteilen wird in die ausgekiesten Bereiche des Kiessees 2 geleitet. Grundlage für eine Wasserentnahme zur Kieswäsche und zum Einleiten von Brauchwasser stellt die Wasserrechtliche Erlaubnis vom 21.06.1995 inkl. der im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erfolgten 3. Verlängerung vom 20.01.2020 dar. Mit dem PFB vom 20.01.2020 wurde in den Erweiterungsflächen Süd, Nord und Nordost der Abbau im Trockenschnittverfahren genehmigt. Die Änderung des Vorhabens im Tagebau Neuendorf-Grundmühle umfasst: • Erweiterung der Seefläche des Kiessees 1 in die Erweiterungsfläche (oblig. RBP) Abbaufeld Süd mittels einem temporären Nassschnitt um 5,59 ha, • Verfüllung/Verspülung der erweiterten Seefläche des Kiessees 1 nach Ende des Abbaus. Im Kiessandtagebau Neuendorf-Grundmühle ist es im Zuge der Rohstoffgewinnung und -aufbereitung sowie der damit verbundenen Verspülung erforderlich, die Seefläche des Kiessees 1 in der südlichen Erweiterungsfläche (im Folgenden als Abbaufeld Süd bezeich-net) zu erweitern. Dafür soll das Abbaufeld Süd ebenfalls im Nassschnitt abgebaut werden. Hier konnten Rohstoffvorräte im Nassschnitt mit einer Mächtigkeit von ca. 13 m nachgewiesen werden. Weiterhin können mit der Erweiterung der Kiesseefläche 1 das Wasserdargebot für die Rohstoffklassierung gewährleistet sowie weitere Verspülbereiche bereitgestellt werden. Durch die Erweiterung der Seefläche des Kiessees 1 soll das Wasserangebot stabilisiert werden sowie Flächen für die Verspülung in Kiessee 2 gewonnen werden. Gleichzeitig ist mit der Erweiterung der Seefläche die optimale Ausbeutung der Lagerstättenfläche verbunden. Mit Schreiben vom 28. Januar 2022 (PE: 02.02.2022) reichte die Sand und Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg (SKBB) den Antrag auf allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG für die Planänderung zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan „Erweiterung Kiessandtagebau Neuendorf-Grundmühle - Temporäre Flächenerweiterung des Kiessees 1“ beim LBGR ein. Nach Auskunft des Tagebaubetreibers ist mit der geplanten Änderung keine Änderung der Abbautechnologie verbunden.

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 42 Planfeststellungen Bergbau

Inselstraße 26
03046 Cottbus
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: LBGR-Dez42@lbgr.brandenburg.de
Telefon: +49 355 48640 100
Fax: +49 355 48640 110
URL: https://www.lbgr.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

31.08.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

n20-1.2-1-2 R Bekanntmachung.pdf ( n20-1.2-1-2 R Bekanntmachung.pdf )