Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenträger Femern A/S und die Autobahn GmbH des Bundes vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH) haben einen Antrag auf Änderung vor Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.01.2019 (in der Fassung der Erklärungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 22.09. bis 06.10.2020) gestellt, da durch das Bauvorhaben Riffflächen beeinträchtigt werden. Diese Riffflächen Riff 1 - 3 wurden erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nachgewiesen und stellen gesetzlich geschützte Biotope dar. Das Vorhaben „Feste Fehmarnbeltquerung“ bleibt in seiner technischen und räumlichen Ausprägung unverändert. Es kommt lediglich zu einer Reduzierung der Ankerzone im Bereich der Rifffläche 1 als technische Minimierung des Eingriffs in das Riff. Weiterhin wird eine weitere Kompensationsmaßnahme auf der Sagas-Bank hergestellt, die als Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung bzw. Beeinträchtigung gesetzlich geschützten Riffen dient.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Datum der Entscheidung
12.07.2021