Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Dietz Kies und Sand GmbH & Co. KG beabsichtigt, das bestehende Kiesabbaugebiet in der Gemarkung Mainroth über die Landkreisgrenze Lichtenfels / Kulmbach hinaus in das westliche Gemeindegebiet des Marktes Mainleus, südwestlich der Ortslage Rothwind, zu erweitern. Für dieses Vorhaben hat die Firma Dietz Kies und Sand GmbH & Co. KG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die beantragte Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 25 ha befindet sich im Vorranggebiet für Sand- und Kiesabbau SD/KS 1 des Regionalplanes Oberfranken-Ost und schließt direkt an die östliche Grenze der mit Beschluss des Landratsamtes Lichtenfels vom 26.03.1998 genehmigten Abbaufläche an. Bezüglich des prognostizierten Abbauvolumens ist mit einem Gesamtabtrag von ca. 969.000 m³, davon ca. 608.000 m³ Kiesausbeute, und somit einer voraussichtlichen Dauer des Abbaubetriebes von ca. 11 Jahren auszugehen. Das Vorhaben ist in vier Bauabschnitte unterteilt. Die Bauabschnitte I, II und IV sehen nach Abschluss des Kiesabbaus im Zuge der Renaturierung die Herstellung von Gewässern vor, der Bauabschnitt III soll mit aus dem Abbaugebiete stammenden Eigenmaterial rückverfüllt werden. Das in den Abbauabschnitten geförderte Material wird auf Muldenkipper verladen und über die Betriebsinfrastruktur zu den bestehenden technischen Anlagen in Maineck (Aufbereitungsanlage und Lagerflächen) auf Flur-Nr. 563 der Gemarkung Mainroth im Landkreis Lichtenfels transportiert. Der geplante Kiesabbau liegt teilweise in dem durch das geplante Straßenbauvorhaben B289 Ortsumgehung Mainroth – Rothwind - Fassoldshof mit einer Veränderungssperre belegten Bereich. Die Regierung von Oberfranken hat als straßenbaurechtlich zuständige Behörde die Erteilung einer, ggf. befristeten, Ausnahme von der Veränderungssperre zu Gunsten des Kiesabbaus im Überschneidungsbereich der beiden Vorhaben in Aussicht gestellt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz der räumlichen Überschneidung die Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens nicht Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für den Kiesabbau ist. Über die Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens wird weiterhin ausschließlich im Rahmen des bei der Regierung von Oberfranken anhängigen straßenbaurechtlichen Planfeststellungsverfahrens entschieden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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95326
Kulmbach
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 9221 707-0 |
Fax: | +49 9221 707-240 |
URL: | http://www.landkreis-kulmbach.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.06.2024 - 23.07.2024