Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma P3 Aschaffenburg S.à.r.l., Luxembourg betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/4 im Industriegebiet „Bärnroth“ der Gemarkung Esselbach eine Hackschnitzelkesselanlage (Leistung 700 kW) in Verbindung mit einem Gas-Brennwert-Kessel (Leistung 225 kW) als Spitzenlastkessel. Die Anlage dient der Beheizung einer Produktionshalle mit Bürogebäude und PKW-Stellplätzen. Zwei Sozialbereiche werden mit Wärme und Trinkwasser (PWH) über je zwei Gas-Brennwert-Thermen (Leistung 45 kW) versorgt. Die P3 Aschaffenburg S.a r.l., Luxembourg beabsichtigt eine zweite Hackschnitzelkesselan-lage (Leistung 700 kW) in Verbindung mit einem Gas-Brennwert-Kessel (Leistung 225 kW) als Spitzenlastkessel zu errichten. Für diese Erweiterung der Heizungszentrale soll neben dem bestehenden Kamin ein weiterer Edelstahlkamin (14 m) errichtet werden. Die Versorgung der insgesamt vier Gas-Brennwert-Kessel erfolgt aus einem Flüssiggas-Tank mit 2900 kg Fassungsvermögen, der als erdeingebauter Tank vorgesehen ist. Das Abgas soll über einen Edelstahlkamin analog zum bestehenden Kamin abgeleitet werden. Die Rauchgasentstaubung erfolgt über einen Multizyklonabscheider und einen Elektrofilter für Staub, die in der Heizzentrale aufgestellt werden. Die Betriebszeiten sind während der Heizperiode zwischen September und April temperatur-abhängig bis zu 24 Stunden pro Tag. Mit Schreiben vom 10.12.2021 stellte die Betreibergesellschaft den entsprechenden immissi-onsschutzrechtlichen Antrag. Dieser wurde am 05.05.2022, 03.06.2022, 10.08.2022 und 29.09.2022 um erforderliche Informationen ergänzt, sodass der vollständige Antrag am 29.09.2022 vorlag. Durch die mit Schreiben vom 10.12.2022 beantragte Erweiterung der bestehenden Heizzentrale soll erstmals die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit maßgebende Leistungsgrenze in Höhe von 1 MW Feuerungsleistung überschritten werden. Gemäß § 4 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 5 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BIm-SchV) und Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV bedarf daher die gesamte Anlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Nr. 1.2.1 von Anhang 1 zur 4. BImSchV zu „V“ war ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 19 BImSchG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
28.11.2022