Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Errichtung und Betrieb von insgesamt 3 Windenergieanlagen in der Gemeinde Anröchte Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn hat mit drei Anträgen vom 16.02.2023, eingegangen am 15.03.2023 jeweils eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für insgesamt drei Windenergieanlage (WEA 1 – WEA 3) auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte beantragt: Aktenzeichen / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück 20230175 / 1 / Anröchte / 1 / 240 20230176 / 2 / Anröchte / 1 / 240 20230177 / 3 / Anröchte / 12 / 858, 271, 151 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlage (WEA 1 und 2) des Typs Nordex N163 / 6.X mit einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Nennleistung von 7.000 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 245,5 m. Zudem wird eine Windenergieanlage (WEA 3) des Typs Nordex N149 / 5.X mit einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nennleistung von 5.700 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,6 m beantragt. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragten Anlagen fallen aufgrund der Anzahl von 3 Anlagen unter die Nr. 1.6.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die in Spalte 2 mit einem „S“ gekennzeichnet ist. Daraus folgt, dass es sich um eine Anlage handelt, für die eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls erfolgen muss. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 24.05.2023 bis 26.06.2023 bei den folgenden Stellen aus und können dort eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 24.05.2023 bis 26.07.2023 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Ihre Einwendungen richten Sie an: - Über das Online-Formular: https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be - Per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de - Kreis Soest, Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30-0 |
Fax: | 02921 30-2945 |
URL: | https://www.kreis-soest.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
11.09.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
14.09.2023 - 14.09.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.05.2023 - 26.06.2023