Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Schleswig-Holstein Netz AG plant die Übernahme der 220-kV-Freileitung "Kraftwerk Kiel — Kiel/Süd" (LH-13-211) von der TenneT TSO GmbH auf dem Gebiet der Stadt Kiel. Die 220-/110-kV-Freileitung soll vom Bestandsmast Nr. 6 (211) durch einen neuen Mast 6N (133) mit der 110-kV-Freileitung "Kiel/Süd — Wendtorf" (LH-13-133) verbunden werden. In der Folge kann die 220-kV-Leitung Nr. 211 vom Kraftwerk Kiel über die Maste 1 bis 5 sowie der bestehende Mast 6 der Leitung Nr. 133 zurück gebaut werden. Zurzeit besteht eine die Verbindung der LH-13-133 am Mast 5 der LH-13-211. Um den Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung realisieren zu können, ist eine neue Verbindung herzustellen, die den aktuellen technischen Normen und Richtlinien entspricht. Aufgrund der statischen Vorgaben ist eine Verbindung nur über die Errichtung eines neuen Mastes 6N (133) möglich. Um eine zusätzliche Anpassung des Mastes 6 der LH-13-211 zu vermeiden, dürfen sich die statischen Verhältnisse am Mast 6 (211) nicht verschlechtern. Dieses führt dazu, dass die Leitungsachse der LH-13-211 verlängert werden muss und im Schnittpunkt mit der LH-13-133 der neue Mast 6N errichtet werden muss. Der Neubaumast 6N wird als sogenannter Winkelendmast ausgeführt, der in die Leitungsachse der LH-13-133 so eingefügt werden kann, dass die Kräfte sowohl der LH-13-211 als auch der LH-13-133 aufgenommen werden können. Der Rückbau der Leitung LH-13-211 erfolgt unmittelbar nach Inbetriebnahme der neuen Verbindung der LH-13-133. Hierfür werden zuerst die Leiterseile demontiert und anschließend die Stahlgittermaste abgebrochen. Der Rückbau der Fundamente erfolgt am Mast 5 bis in eine Tiefe von ca. 1,2m. An den Masten 1 bis 4 ist lediglich ein oberflächennaher Rückbau der betonierten Eckstielkappen möglich, da nach aktuellem Kenntnisstand von Altlasten bzw. Munitionsresten auszugehen ist und somit ein Tiefbau in diesem Abschnitt vermieden werden soll. Die Erschließung der Rückbaumasten erfolgt weitestgehend über vorhandene Straßen- und Wege. Nach Beendigung der Arbeiten werden die anfallenden Flur- und Wegeschäden ordnungsgemäß und fachgerecht beseitigt

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)

Mercatorstraße 5
24106 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: posteingang@afpe.landsh.de
URL: https://www.schleswig-holstein.de/afpe

Datum der Entscheidung

01.04.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20220509_ Bekanntm Entfall UVP 58 ( 20220509_ Bekanntm Entfall UVP 58.pdf )