Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadtwerke Speyer GmbH betreibt im Wassergewinnungsgebiet Süd bisher sieben Tiefbrunnen im Mittleren Grundwasserleiter bzw. Unteren Grundwasserleiter (Tiefenbereiche II bis IV) zur Förderung von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung von Speyer. Für die genannten Tiefbrunnen wurde von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd) mit Bescheiden vom 12.04.2001 / 02.11.2001 (AZ: 343-38.00.01.03) sowie 08.08.2018 (AZ.: 312-111-6/17), auf der Basis der Bewilligung der ehem. Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 19.03.1970 (AZ: 406-06-Be 95/68) eine gehobene Erlaubnis zur Zutageförderung in Höhe von 2,0 Mio. m³/a erteilt. Die Menge verteilt sich nach betrieblichen Erfordernissen auf die bestehenden Tiefbrunnen, wobei die genehmigte Gesamtmenge bisher nicht ausgenutzt wurde. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit planen die Stadtwerke im Rahmen des genehmigten Wasserrechtes in Höhe von 2,0 Mio. m³/a die Errichtung eines weiteren Tiefbrunnens (TB8). Es ist vorgesehen die Gesamtentnahme von derzeit sieben Tiefbrunnen (incl. 558/1mitteltiefe Brunnen), zukünftig auf acht Tiefbrunnen zu verteilen, so dass eine bessere Verteilung der Entnahmen erfolgen kann und auch bei Ausfall eines Brunnens eine ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet werden kann. Soweit keine anderweitigen betrieblichen Erfordernisse dagegen sprechen, ist es zusätzlich vorgesehen innerhalb des bestehenden Wasserschutzgebiets den Entnahmeschwerpunkt im zeitlichen Mittel in den westlichen Bereich (Hochterrasse) und damit auf die Br. TB1, TB7 und TB8 zu verlagern. Ziel ist eine hydraulische Entlastung der östlichen Brunnen in der Rheinniederung. Die Stadtwerke Speyer GmbH beantragt gemäß §§ 8; 9; 10; 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG-RLP) die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur dauerhaften Entnahme von Grundwasser aus dem zu errichtenden Tiefbrunnen TB8 zur öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Verbindung mit der vorhergehenden Durchführung eines 5- bis 6-tägigen Pumpversuches zur Ermittlung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des neuen Brunnens. Die beantragten maximalen Entnahmemengen für den TB8 im Rahmen des bestehenden Wasserrechtes in Höhe von 2,0 Mio. m³/a entsprechenden Mengen, die auch für die bestehenden Tiefbrunnen im Wassergewinnungsgebiet Süd genehmigt sind: Stundenmenge: 100 m³/h Tagesmenge: 2.000 m³/d Jahresmenge: 0,8 Mio. m³/a

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

20.06.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext Internet ( Bekanntmachungstext Internet.pdf )