Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag der Firma WPA3 GmbH & Co. KG bezüglich einer Waldumwandlungsgenehmigung nach §§ 9 und 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) zwecks Zuwegung zum Windpark Altheim III zu den Windenergieanlagen WEA 1, WEA 2a, WEA 3, WEA 12a, WEA 14. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis stellte die UVP-Pflicht und das Entfallen der Vorprüfung des Einzelfalles mit Bescheid vom 09.07.2020 fest. Die standortsbezogene Vorprüfung gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG für die Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart hat am 21.10.2024 ergeben, dass durch die Inanspruchnahme von insg. rd. 4,93 ha Wald keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Körperschaftsforstdirektion Freiburg beim RP Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-0 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.11.2024 - 22.11.2024
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Weitere Unterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
13.09.2024