Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der großen Kreisstadt Leutkirch für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst die Beseitigung des stillgelegten schienengleichen Bahnübergangs in Lanzenhofen auf der Strecke Leutkirch – Kißlegg (Lindau-Memmingen) bei Bahn-km 64,295 sowie die Beseitigung eines maroden Brückenbauwerks östlich des Bahnübergangs bei Bahn-km 65,025. Die beiden Bahnquerungen sollen durch ein neues Brückenbauwerk bei Bahn-km 64,655 ersetzt werden. Außerdem wird die betroffene Gemeindeverbindungsstraße abschnittsweise neu gebaut werden, um die unterbrochene Straßenverbindung zwischen Lanzenhofen und Willerazhofen wiederherzustellen. Hintergrund des Vorhabens ist das raumordnerische Ziel des Ausbaus der Schienenstrecke Memmingen – Lindau. Durch die Beseitigung des Bahnübergangs bei Bahn-km 64,295 soll ein potentieller Unfallpunkt im Verkehr beseitigt und die Verkehrssicherheit gesteigert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpt.bwl.de |
Telefon: | 07071 757-0 |
Fax: | 07071 757-3190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.11.2024 - 10.12.2024