Allgemeine Vorhabenbeschreibung

- Erhebliche Beeinträchtigungen können auf Grund des Umfanges und der Art des Vorhabens ausgeschlossen werden.

- Es erfolgen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt, da sich das Gleich-richterunterwerk in einem vorbelasteten innerstädtischen Raum befindet, in dem die Schutzgü-ter nicht hoch empfindlich gegenüber dem geplanten Ersatzneubau sind.

- Es sind keine erheblichen bau- und vorhabenbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen auszugehen.

- Bezüglich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ist durch den geplanten Ersatzneubau mit keinen relevanten nachteiligen Auswirkungen zu rechnen, da auf Grund der vorbelasteten innerstädtischen Lage das Arteninventar von Flora und Fauna sehr stark einge-schränkt ist. Der Untersuchungsraum ist vollständig versiegelt und überbaut.

- Bezüglich des Schutzgutes Wasser wurde festgestellt, dass sich im dem Gebiet keine Oberflächengewässer befinden.

- Durch den Abriss und den geplanten Ersatzneubau hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima. Auch ist der Baukörper kleiner als das Bestandsgebäude, so dass sich keine Barriere für den Luftaustausch entwickeln kann.

Im Einwirkungsbereich des zu errichtenden Unterwerkes, der gemäß den Hinweisen zur Durchführung der 26. BImSchV in der überarbeiteten Fassung des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 14. Juli 2014 mit 5 m Breite des jeweils an der Einhausung angrenzenden Strei-fens angegeben wird, liegen keine maßgeblichen Immissionsorte. Damit ist nicht zu erwarten, dass durch das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder verursacht werden.
- Kultur- und Sachgüter sind von diesem Vorhaben nicht betroffen.

Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht gegeben.
Das Gleichrichterunterwerk wird an dem Standort eines vorhandenen Gebäudes errichtet.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Magdeburg
Planfeststellungsbehörde

An der Steinkuhle 6
391284 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: marion.ermel@br.magdeburg.de
Telefon: 0391 540-5237
URL: http://www.magdeburg.de/

Datum der Entscheidung

23.11.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Prüfung Landesverwaltungsamt, Umweltverträglichkeit ( Gescannt-am_2023-03-14_um_11-22-55-169_Uhr.pdf )
UVP-Prüfung an Vorhabenträger (MVB) ( Gescannt-am_2023-03-14_um_12-48-07-575_Uhr.pdf )
UVP-Prüfung Umweltamt ( Gescannt-am_2023-03-15_um_11-48-58-469_Uhr.pdf )