Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Wallner GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Jochen Meyer, Am Pfaffenfleck 14, 95448 Bayreuth, betreibt eine landkreisübergreifende Bauschuttdeponie als Inertdeponie der Deponieklasse DK 0. Die bisherigen Deponieflächen befinden sich größtenteils im Landkreis Amberg-Sulzbach sowie im Landkreis Bayreuth. Die Bauschuttdeponie Gunzendorf soll um eine weitere Ablagerungsfläche (Flur-Nr. 609, Gemarkung Penzenreuth), welche nordwestlich an die bestehende Deponiefläche angrenzt, erweitert werden. Die Erweiterungsfläche befindet sich im Bereich eines ehemaligen, bereits stillgelegten und größtenteils abgebauten Steinbruchs. Der Antrag auf Erweiterung ist am 20.12.2018 am Landratsamt Amberg-Sulzbach eingegangen.

Die Erweiterung der Bauschuttdeponie ist eine wesentliche Änderung, die nach § 35 Abs. 3 KrWG einer abfallrechtlichen Plangenehmigung bedarf.

Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 12.3 der Anlage 1 zum UVPG ist einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt.

Als Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit wurde festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 5 UVPG).

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Amberg-Sulzbach
Sachgebiet Immissionsschutz

Schloßgraben 3
92224 Amberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@amberg-sulzbach.de
Telefon: +49 9621 39-0
Fax: +49 9621 39 698
URL: http://www.amberg-sulzbach.de

Datum der Entscheidung

08.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20201208_Bekanntmachung_Vorprüfung_UVPG_Wallner ( 20201208_Bekanntmachung_Vorprüfung_UVPG_Wallner.pdf )