Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn hat den Antrag auf Planfeststellung nach §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für diverse Eisenbahnkreuzungs- und Verkehrsstationsmaßnahmen gestellt.
Das Vorhaben ist Bestandteil der vorgesehenen Wiederinbetriebnahme des Abschnitts Weil der Stadt - Calw der "Württembergischen Schwarzwaldbahn" (Strecke 4810) als Hermann-Hesse-Bahn. Der Betrieb auf dem genannten Streckenabschnitt wurde 1989 eingestellt. Der Landkreis Calw, der diesen Abschnitt zum 01.01.1994 von der deutschen Bahn AG übernommen hat, plant nunmehr die erneute Verkehrsaufnahme auf dem landkreiseigenen Streckenabschnitt. Vor einer erneuten Verkehrsaufnahme muss die bestehende Infrastruktur instand gesetzt und punktuell ausgebaut bzw. geändert werden. Insbesondere sollen einzelne Eisenbahnkreuzungs- und Verkehrsstationsmaßnahmen errichtet, erneuert und ertüchtigt werden. Mit dem geplanten vorhaben wird die Zulassung für mehrere räumlich voneinander getrennte Planfeststellungsinseln entlang der Strecke auf den Gemarkungen Weil der Stadt, Althengstett und Calw beantragt.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
- Richtlinienkonforme Änderung des Bahnübergangs über die Straße "Malersbuckel" in Weil der Stadt
- Richtlinienkonforme Änderung des Bahnübergangs über die Stuttgarter Straße in Althengstett
- Neubau des Haltepunktes Althengstett
- Abbruch und Neubau der Eisenbahnüberführung Gottlieb-Braun-Straße in Althengstett
- Neubau des Haltepunktes Calw-Heumaden
- Neubau eines Fuß/Radweg-Bahnübergangs bei Bahn-km 41,5+15 für den barrierefreien Zugang zum Bahnsteig und Neubau eines bahnparallelen Geh-und Radweges zur Erschließung des Haltepunktes Cal-Heumaden
- Neubau des nichtöffentlichen Bahnübergangs als Teil der Zufahrt zur Tälesbach-Deponie in Calw-Hirsau
- Neubau des Haltepunktes Calw ZOB
Das Vorhaben hat Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Pflanzen/Biotope, Tiere und Boden. Durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sollen die Beeinträchtigungen der Schutzgüter kompensiert werden. Dabei sollen neben trassennahen ökologischen Kompensationsmaßnahmen auch trassenferne ökologische Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Hacksbergschleife auf dem Gebiet der Stadt Weil der Stadt, Gemarkung Schafhausen realisiert werden.
das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 1
76247
Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | abteilung1@rpk.bwl.de |
Telefon: | 0721 926-2105 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.09.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
24.07.2019 - 24.07.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.01.2019 - 07.02.2019