Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beantragt gemäß §§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung des Grundwassers zum Neubau eines Pufferbeckens sowie der Ausweitung eines Zulaufkanals auf dem Gelände der Kläranlage der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (Gemarkung Schloß Holte-Stukenbrock, Flur 12, Flurstück 621 und 691). Dabei sollen ca. 180.000 bis 320.000 m³ Wasser über einen Zeitraum von ca. 8 Monaten entnommen werden. Das entnommene Wasser wird unbelastet oder aufbereitet über den Vorfluter der Kläranlage in den angrenzenden Wapelbach eingeleitet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Leopoldstr.15
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | post54@bezreg-detmold.nrw.de |
Telefon: | 05231/71-5401 |
Fax: | 05231/71-825401 |
URL: | https://www.bezreg-detmold.nrw.de |
Datum der Entscheidung
07.03.2022