Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beantragt gemäß §§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung des Grundwassers zum Neubau eines Pufferbeckens sowie der Ausweitung eines Zulaufkanals auf dem Gelände der Kläranlage der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (Gemarkung Schloß Holte-Stukenbrock, Flur 12, Flurstück 621 und 691). Dabei sollen ca. 180.000 bis 320.000 m³ Wasser über einen Zeitraum von ca. 8 Monaten entnommen werden. Das entnommene Wasser wird unbelastet oder aufbereitet über den Vorfluter der Kläranlage in den angrenzenden Wapelbach eingeleitet.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Leopoldstr.15
32756 Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: post54@bezreg-detmold.nrw.de
Telefon: 05231/71-5401
Fax: 05231/71-825401
URL: https://www.bezreg-detmold.nrw.de

Datum der Entscheidung

07.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022-03-07 Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 UVPG (003) ( 2022-03-07 Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 UVPG (003).pdf )