Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Shell Deutschland GmbH hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Änderungen im Bitumensystem durch Errichtung
eines Bitumen-Gaswäschers und Umsetzung technischer Maßnahmen an der TNV-Anlage (BImSch-Anlage: Lagerung flüssiger Mineralölprodukte und Bitumenlager (inkl. Utility I, Verladung und Hafen, Heißölzentrale; Anlagennummer N0011) in 50997 Köln, Godorfer Hauptstraße 150, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 34, Flurstück 317 beantragt.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 9.2.1.1 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine weiteren relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen (z.B. Feuerungsanlagen), da diese durch das beantragte Vorhaben nicht betroffen sind. Durch die Umsetzung der o.a. Maßnahmen sind Emissionen aus diffusen bzw. gefassten Quellen an TA-Luft-relevanten Stoffen nicht zu erwarten. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

25.06.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-06-25 Ergebnis UVP-Screening-Veröffentlichungstext ( 2024-06-25 Ergebnis UVP-Screening-Veröffentlichungstext.docx )