Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Fünfte CP Wind GmbH & Co. KG, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in der Gemarkung Groß Welle, Flur 4, Flurstück 21/1 eine Windenergieanlage vom Typ Vestas V150 – 6.0 MW, mit einer Nabenhöhe von 166 m + 3 m und einer Gesamthöhe von 244 m wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Bei der Änderung handelt es sich um den Wegfall einer Nebenbestimmung (sektorielle Abschaltungsregelung). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens lässt das Vorhaben (wesentliche Änderung einer WEA) keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
26.06.2023