Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5,
52353 Düren, hat gemäß § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77),
neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016
(GV. NRW. S. 559 ff.) beantragt, die wasserrechtliche
Genehmigung zur Mitbehandlung von Schlämmen der
Kläranlage Nettersheim-Marmagen auf der Kläranlage
Urft/Nettersheim erteilt zu bekommen.
In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr. 13.1.2 organisch belastetes Abwasser
von 600 kg/d bis weniger als 9000 kg/d biochemischen
Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch
belastetes Abwasser von 900 cbm bis weniger als 4500
cbm Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausgewiesen. Gem. § 9 Abs. 2, Satz 2 i. V. m.
§ 7 Absatz 1 Satz 1 ist in einer allgemeinen Vorprüfung des
Einzelfalls zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. den Vorgaben dieses Gesetzes
unterzogen werden muss.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage 3 des UVPG
wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVPrelevante Schutzgüter zu erwarten sind

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
Bezirksregierung Köln
von Meer, Jörg, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-0
Fax: +49(0)221-147-3185
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

25.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021_08_19_Text_Veroeff_UVP nach § 5 UVPG ( 2021_08_19_Text_Veroeff_UVP.docx )