Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Fridolfing beantragte beim Landratsamt Traunstein mit Schreiben vom 07.07.2020 eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage. Die bisherige Kläranlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1610 der Gemarkung Fridolfing ist auf 3.450 Einwohnergleichwerten (EW60) ausgelegt. Aufgrund gestiegener Einwohnergleichwerten soll die Anlage modernisiert und auf 7.000 Einwohnergleichwerten erweitert werden. Die Einleitung der behandelten Abwässer erfolgt wie bisher auch über den zum Teil verrohrten Dorfbach in die Götzinger Achen.
Aufgrund der Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage handelt es sich um keine reine Anschlussgestattung, sodass das Vorhaben unter den Anwendungsbereich der Anlage 1 Nr. 13.1 zum UVPG fällt. Aufgrund der zukünftigen BSB5-Belastung von 420 kg/d unterliegt das Vorhaben der Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG. Hiernach ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Traunstein
Sachgebiet 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz

Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@traunstein.bayern
Telefon: +49 861 58-0
Fax: +49 861 58-449
URL: http://www.traunstein.bayern

Datum der Entscheidung

19.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung über die durchgeführte UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachung über die durchgeführte UVP-Vorprüfung.pdf )