Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Gesetzgeber hat durch seine Gesetzgebung zum Ausdruck gebracht, dass der Einsatz erneuerbarer Energien zum Klima- und Umweltschutz vorrangig zu betreiben ist. Damit kommt der Entwicklung und dem Ausbau der Versorgung mit regenerativen Energieträgern eine besondere Bedeutung zu. Dies schlägt sich auch im Regionalen Entwicklungsplan durch die Ausweisung von Windvorrang- bzw. von Windeignungsgebieten nieder. Der Antragsteller plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen im Vorranggebiet (VRG) für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten „Meineweh“ Vorranggebiet XXVII. Die Burg Lichtenfels Meineweh III GmbH & Co. KG, Burg Lichtenfels 1 in 35104 Lichtenfels, beantragte mit Schreiben vom 23.11.2020 beim Landratsamt des Burgenlandkreises die Feststellung, ob im Rahmen des Verwaltungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen sowie den Abbau von 6 alten Bestandsanlagen (1 WEA außerhalb VRG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu führen ist.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Burgenlandkreis
Umweltamt

Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: pressestelle@blk.de
Telefon: 03445 73-0
Fax: 03445 73-1199
URL: http://www.burgenlandkreis.de/

Datum der Entscheidung

21.01.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Meineweh III-unt. ( Bekanntmachung Meineweh III-unt..pdf )