Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG beantragte am 14.10.2022 die Fortführung der Abbautätigkeit im Steinbruch Greinswiesen 2. Die Abbaugenehmigung zum Steinbruch Greinswiesen 2 war 2003 in Form eines im- missionsschutzrechtlichen Bescheids für eine Genehmigung nach § 4 BImSchG vom Landratsamt Berchtesgadener Land erteilt worden und schloss gem. § 13 BIm- SchG die Abgrabungsgenehmigung nach Art. 9 BayAbgrG, die Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG, die Erlaubnisse nach § 5 Abs. 1 Nrn. 5, 7 der VO des Lkr. BGL über das LSG Untersberg mit Randgebieten sowie die wasserrechtliche Ge- nehmigung nach Art. 59 Abs. 2 BayWG ein. Die Rodungserlaubnis war nach Ne- benbestimmung Nr. 10.2 auf 15 Jahre befristet, wenn nicht vor Fristablauf auf An- trag eine Fristverlängerung gewährt würde. Ein Antrag ist nicht vor Ablauf der Be- fristung eingegangen, so dass die Rodungserlaubnis 2018 abgelaufen ist (Bescheid §4 BImSchG Landratsamt Berchtesgadener Land vom 20.05.2003 Az. 3308247/2). Der ursprünglich genehmigte Abbauumfang wurde bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht, daher wurde nun eine neue Rodungserlaubnis beantragt.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein

Traunstein
Postfach 1527
83265 Traunstein
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@aelf-ts.bayern.de
Telefon: +49 861 7098-0
Fax: +49 861 7098-8150
URL: http://www.aelf-ts.bayern.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

25.06.2024

Auslegungsinformationen

BESCHEID RODUNG Greinswiesen 2-Heitauer_L ( BESCHEID RODUNG Greinswiesen 2-Heitauer_L.pdf )

Entscheidung

7711.5-14_ERMITTLUNG_DER_UVP_PFLICHT_Steinbruch_Greinswiesen 2 ( 7711.5-14_ERMITTLUNG_DER_UVP_PFLICHT_Steinbruch_Greinswiesen 2.pdf )