Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma KWE New Energy GmbH, Forstwiese 5 in 18198 Stäbelow, beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 16b Absatz 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken - in der Gemarkung Meyenburg, Flur 110, Flurstücke 10 und 26, - in der Gemarkung Krempendorf, Flur 1, Flurstücke 126/2 und 302 und - in der Gemarkung Frehne, Flur 3, Flurstück 96/1 sechs Windenergieanlagen wesentlich zu ändern. Die sechs Windenergieanlagen, die geändert werden sollen, davon 3 Anlagen des Typs VESTAS V162-5.6 MW (WEA 01, 02 und 03) und 3 Anlagen des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 (WEA 08, 09 und 10), sind genehmigt und bisher nicht errichtet worden. Die wesentliche Änderung der sechs Windenergieanlagen (WEA 01 bis 03 und 08 bis 10) umfasst im Wesentlichen: * die Änderung des Typs auf Nordex N163-6.8 MW, jeweils mit einer Leistung von 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 164 m, einer Fundamenterhöhung von 0,89 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Gesamthöhe von 246,4 m, * den Bau der erforderlichen Fundamente, Zuwegungen, Kranstell- und temporären Montage- und Lagerflächen, * die Änderung der temporären Bauzufahrt zu den WEA 02 und 03 von der Landesstraße L13. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Änderungsvorhabens, die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die im Untersuchungsraum vorhandenen Schutzgüter nicht zu erwarten.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

28.08.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

014.Ä0.00-24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 014.Ä0.00-24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )