Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Teilnehmergemeinschaft Künisches Gebirge KW 2 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die ge- meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine all- gemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Falkenberger Str. 4
95643
Tirschenreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@ale-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 9631 7920-0 |
Fax: | +49 9631 7920-601 |
URL: | http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz |
Datum der Entscheidung
02.05.2024