Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die AEZ Planungs GmbH & Co. KG, Straße des Friedens 34c, 06682 Teuchern, plant die Erweiterung der o.g. Windfarm mit der Errichtung und dem Betrieb von 6 Windenergieanlagen sowie den Rückbau von 9 alten Bestandsanlagen. Gemäß Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bedarf die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern einer allgemeinen Vorprüfung nach dem UVPG. Daher beantragte die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 21.04.2020, ergänzt am 18.09.2020, beim Landratsamt des Burgenlandkreises die Feststellung, ob im Rahmen des Verwaltungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu führen ist. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde am 03.11.2021 bekanntgegeben. In den ursprünglichen Antragsunterlagen und der Bekanntmachung wurde irrtümlich die falsche Gemarkung, Flur und Flurstück für WEA 03 genannt. Die Antragsunterlagen zur Vorprüfung wurden korrigiert am 06.05.2022 erneut eingereicht und die Vorprüfung wiederholt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Burgenlandkreis
Umweltamt
Schönburger Straße 41
06618
Naumburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland
E-Mail: | pressestelle@blk.de |
Telefon: | 03445 73-0 |
Fax: | 03445 73-1199 |
URL: | http://www.burgenlandkreis.de/ |
Datum der Entscheidung
22.07.2022