Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Bitburger Land plant die Umverlegung des Langebachs in der Gemarkung Pickließem. Die Anlage fällt in den Anwendungsbereich des UVPG, sodass gemäß § 5 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde. Diese hat mit Beteiligung der Fachbehörden ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Eifelkreis Bitburg-Prüm

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: info@bitburg-pruem.de

Datum der Entscheidung

05.02.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP 06U230224-20 ( Bekanntmachung keine UVP 06U230224-20.pdf )
Dokumentation UVP-Vorprüfung 06U230224-20 ( Dokumentation UVP-Vorprüfung 06U230224-20.pdf )