Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Firma Moosleitner GmbH wurde mit Bescheid vom 14.01.2013 die Errichtung und der Betrieb einer Inertabfalldeponie (Deponieklasse 0) abfallrechtlich genehmigt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.11.2010 wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Mit Bescheid vom 18.04.2019 wurden folgende Änderungen der Deponie genehmigt: Tiefere Deponiesohle (bedingt durch tieferen Kiesabbau), Verringerung des Deponiekörpers und des Verfüllvolumens durch eine zwischenzeitlich in einem Teilbereich errichtete Betriebsfläche sowie Anpassungen am Sickerwassersystem. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 27.02.2019 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Mit dem 01.01.2022 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Entsorgungslogistik GmbH über.
Mit Bescheid vom 10.08.2022 wurde die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers als Nebenanlage der Deponie erteilt. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 04.07.2022 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Nunmehr soll die Böschungsabdichtung anstelle der ursprünglich geplanten mineralischen Basisabdichtung mit einer Kunststoffdichtungsbahn (KDB) erfolgen. Die Deponie wird abschnittsweise errichtet. Am 28.09.2022 erfolgte die Freigabe zur Einlagerung von Material im Verfüllabschnitt VA1. Die technische Barriere wurde bislang aber nur im Sohlbereich freigegeben. Die Bereiche der Böschungen Süd und West von VA1 wurden bislang nicht freigegeben, da dort bislang die Qualitätsanforderungen des QMP, insbesondere die geforderte Durchlässigkeit von kf <= 1 x 10-7 m/s, weder nach dem Einbau der örtlichen Rotlage noch nach dem anschließenden Materialrückbau und dem Neueinbau von örtlichem Rotlagematerial, das durch Zugabe/Einfräsen von Terramix verbessert/vergütet wurde, nachgewiesen werden konnten. Um sicherzustellen, dass kein Sickerwasser oder Deponat an die nicht abgenommenen Böschungsbereiche gelangen kann, wurde vor Freigabe der Sohlfläche an deren südlichen Rand ein temporärer Randwall errichtet. Als dauerhafte Lösung wurde nunmehr eine alternative Ausführung der Böschungsabdichtung im Bereich des VA1 Süd und West mit einem Geokunststoff anstelle einer mineralischen Dichtung beantragt.
Der Deponiekörper an sich, das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen sowie die Verfülldauer werden von der Änderung nicht berührt.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Berchtesgadener Land

Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-bgl.de
Telefon: +49 8651 773-0
Fax: +49 8651 773-111
URL: http://www.lra-bgl.de

Datum der Entscheidung

04.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

04_09_2023_V_UVP Vorprüfung ( 04_09_2023_V_UVP Vorprüfung.pdf )